23 | 02 | 2012

Aufgabengebiete

Gemäss dem "Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG)" ist die Aufstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr kommunale Pflichtaufgabe - die Feuerwehr ist somit integraler Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.

In oben genanntem Gesetz sind der Feuerwehr hierbei folgende Aufgaben als Pflichtaufgaben zugewiesen:

  • Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit,
    Umwelt und Sachen durch Brände, Explosionen
    Unfälle und andere Notlagen, schadenbringende Naturereignisse

  • Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung

  • Mitwirkung im Katastrophenschutz

 

Die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren gliedert sich sächlich im wesentlichen in:

 

  • Brandbekämpfung

  • technische Hilfeleistung

  • Hilfeleistung bei Schäden mit atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen
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